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Zah|lungs|auf|schub 〈m. 1u〉 durch Vertrag gewährter Aufschub zur Erfüllung finanzieller Verbindlichkeiten; Sy Moratorium
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Zah|lungs|auf|schub, der:
Aufschub einer fälligen Zahlung:
um Z. bitten.
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Zahlungs|aufschub,
rechtlich die Stundung.
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Zah|lungs|auf|schub, der: Aufschub einer fälligen Zahlung: um Z. bitten; jmdm. Z. gewähren.
Universal-Lexikon. 2012.