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Bei|tritts|ge|biet 〈n. 11; nach der dt. Wiedervereinigung〉 die ehem. DDR; Sy Anschlussgebiet
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Bei|tritts|ge|biet, das <o. Pl.> (Amtsspr.):
ehemaliges Staatsgebiet der DDR nach der deutschen Wiedervereinigung.
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Bei|tritts|ge|biet, das <o. Pl.> (Amtsspr.): das ehemalige Staatsgebiet der DDR nach der deutschen Wiedervereinigung: Wer nach der Wiedervereinigung ein im B. gelegenes Grundstück nutzte, ohne Pacht zu zahlen, muss mit einer Nachzahlung rechnen (FR 31. 7. 98, 4).
Universal-Lexikon. 2012.