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Arbeitsstätte
Beschäftigungsstelle; Arbeitsstelle; Arbeitsort; Ort der Beschäftigung

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Ạr|beits|stät|te 〈f. 19
1. = Arbeitsplatz (1)
2. = Arbeitsstelle (1)

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Ạr|beits|stät|te, die:
1. (geh.) zum Arbeiten bestimmte Stätte, bestimmter Raum:
dieses Zimmer war Beethovens A.
2. Stätte, Stelle beruflicher Tätigkeit, Arbeitsplatz (1 b), Arbeitsstelle (1 a):
Fahrten zwischen Wohnort und A.

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Arbeitsstätte,
 
Wirtschaftsstatistik: Betriebseinheit, z. B. Betriebe des produzierenden Gewerbes, Dienstleistungsunternehmen, freiberufliche Praxen, private Organisationen ohne Erwerbscharakter, Behörden, öffentlichen Institutionen. Als Arbeitsstätte gilt grundsätzlich die räumlich abgegrenzte Einheit, d. h. das umgrenzte Grundstück oder der Grundstückskomplex, auf dem mindestens eine Person ständig (haupt- oder nebenberuflich) tätig ist. Das Statistische Bundesamt führt in zehnjähriger Folge für alle nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten eine Arbeitsstättenzählung durch. Dabei werden u. a. Niederlassungsart und Rechtsform des Unternehmens, die beschäftigten Personen, untergliedert nach Geschlecht und Stellung im Betrieb, sowie die gezahlten Löhne und Gehälter erfasst.

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Ạr|beits|stät|te, die: 1. (geh.) zum Arbeiten bestimmte Stätte, bestimmter Raum: dieses Zimmer war Beethovens A. 2. Stätte, Stelle beruflicher Tätigkeit, ↑Arbeitsplatz (1 b), ↑Arbeitsstelle (1 a): Fahrten zwischen Wohnort und A.

Universal-Lexikon. 2012.