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fo|to|ko|pie|ren <sw. V.; hat:
ein Schriftstück o. Ä. fotografisch vervielfältigen; ablichten:
ein Zeugnis f.;
fotokopierte Unterlagen.
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fo|to|ko|pie|ren <sw. V.; hat: ein Schriftstück o. Ä. fotografisch vervielfältigen; ablichten: ich habe das Zeugnis fotokopiert; Als Unterlagen dienten mir die fotokopierten Blockseiten (Simmel, Stoff 663).
Universal-Lexikon. 2012.