Akademik

Gepäckträger
Kuli; Lastenträger

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Ge|pạ̈ck|trä|ger 〈m. 3
1. Angestellter auf Bahnhöfen od. Flughäfen zum Tragen des Gepäcks
2. Stütze, Halter am Fahrrad für kleines Gepäck

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Ge|pạ̈ck|trä|ger, der:
1. jmd., der Reisenden gegen Bezahlung (meist nur innerhalb des Bahnhofsgeländes od. des Flughafenbereichs) Gepäckstücke transportiert.
2. meist über dem Hinterrad eines Zweirades angebrachter Halter, Träger für kleinere Gepäckstücke:
auf dem G. mitfahren.

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Ge|pạ̈ck|trä|ger, der: 1. jmd., der Reisenden gegen Bezahlung (meist nur innerhalb des Bahnhofsgeländes od. des Flughafenbereichs) Gepäckstücke transportiert. 2. über dem Hinterrad eines Zweirades angebrachter Halter, Träger für kleinere Gepäckstücke: auf dem G. mitfahren; er klemmte den Zeichenblock auf den G. (Kuby, Sieg 344).

Universal-Lexikon. 2012.