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Klon 〈m. 1; Genetik〉
1. der genet. identische Nachkomme eines einzigen Vorfahren (Zelle, Pflanze, Tier), z. B. durch Teilung (einzellige Lebewesen) od. Knospung (Pflanzen)
2. eineiiger Zwilling
3. durch Klonen erzeugte genet. identische Zellen od. Organismen
[<grch. klon „Zweig, Schössling, Reis“]
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Klon [engl. clone (griech. klón) = Zweig, Schössling], der; -s, -e: durch ungeschlechtliche Vermehrung (Zellteilung, Kerntransplantation oder DNA-Transfer; Klonen, Klonieren) aus einem pflanzlichen, mikrobiellen oder tierischen Organismus bzw. einer Zelle entstandene erbgleiche Nachkommenschaft bzw. Zellpopulationen mit identischer DNA.
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Klon , der; -s, -e [engl. clone < griech. klo̅̓n = Sprössling] (Biol.):
durch Klonen entstandenes Lebewesen.
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I Klon,
in der EDV seltene Bezeichnung für den Fachbegriff Clone.
II
Klon
[englisch, von griechisch klo̅́n »Sprössling«] der, -s/-e, durch wiederholte mitotische Zellteilungen aus einer Elternzelle entstandene Ansammlung genetisch identischer Zellen. Z. B. stellt ein Tumor einen derartigen Zellklon dar. Auch die Nachkommen ganzer Organismen, die sich ungeschlechtlich fortpflanzen, sind als Klone anzusehen. In der Pflanzenzucht hat das Klonen durch Ableger, Ausläufer und Pfropfung eine lange Tradition. Menschenklone sind theoretisch denkbar. Als Sciencefictionmotive finden sie sich oft in Verbindung mit der Wahl eines bestimmten Genotyps. (Klonen).
In der Gentechnologie wird eine selektiv vervielfältigte Nukleinsäure als Klon bezeichnet.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Gentechnik: Klonierung von Genen
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Klon, der; -s, -e [engl. clone < griech. klṓn = Sprössling] (Biol.): durch Klonen entstandenes Lebewesen: -e gegen Krebs (Spiegel 44, 1982, 273); der Münchner Genetiker ... hält das menschliche K. „grundsätzlich für realisierbar“ (Welt 19. 2. 81, 16); Ein K. ist gewissermaßen das Plagiat von einem Original (Maron, Überläuferin 201).
Universal-Lexikon. 2012.