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Herr|scher ['hɛrʃɐ], der; -s, -, Herr|sche|rin, die; -, -nen:Person, die herrscht (1):
ein absoluter Herrscher; sie ist Herrscherin über ein Land.
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Hẹrr|scher 〈m. 3〉 jmd., der über ein Land, ein Volk herrscht, Herr (bes. Fürst), Monarch, Gebieter, Regierender, Regent ● gerechter, grausamer, gütiger, milder, unumschränkter \Herrscher; als \Herrscher über ein Land gebieten
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Hẹrr|scher, der; -s, - [mhd. herscher, ahd. hērisāri]:
ein grausamer, gerechter, absoluter, gnädiger H.;
der H. des Landes;
H. über ein Land, ein Volk sein;
er spielt sich gerne als H. auf (ist herrschsüchtig);
zum H. gekrönt werden.
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Hẹrr|scher, der; -s, - [mhd. herscher, ahd. hērisāri]: jmd., der herrscht (1), der die Macht innehat; Machthaber, Monarch, Fürst, Regent: ein grausamer, gerechter, absoluter, gnädiger H.; der H. des Landes; H. über ein Land, ein Volk sein; als H. einem Volk gebieten, über ein Land eingesetzt werden; er spielt sich gerne als H. auf (ist herrschsüchtig); die Auffassung der Herrschaft als einer zweiseitigen Pflichtbindung von H. und Untertanen (Fraenkel, Staat 267); zum H. gekrönt werden; er machte sich zum H. über ein Land.
Universal-Lexikon. 2012.