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Fọrm|feh|ler 〈m. 3〉
1. Fehler im gesellschaftl. Umgang od. bei Gerichtsverhandlungen
2. Verletzung der äußeren Form
● einen \Formfehler begehen
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Fọrm|feh|ler, der:
bei der Abstimmung ist ein F. unterlaufen.
2. Fehler in der Körperform bes. von Zuchttieren.
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Fọrm|feh|ler, der: 1. Verstoß gegen die ↑Form (1 d), in der etw. vor sich zu gehen hat: bei der Abstimmung ist ein F. unterlaufen; bei der Vorstellung beging er einen F. 2. Fehler in der Körperform bes. von Zuchttieren.
Universal-Lexikon. 2012.