Akademik

individualisieren
personalisieren

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in|di|vi|du|a|li|sie|ren 〈[ -vi-] V. tr.; hat〉 Ggs generalisieren
1. Allgemeines in Einzelnes sondern
2. den Menschen \individualisieren als Einzelwesen betrachten, behandeln
3. eine Sache \individualisieren ihr als Einzelfall gerecht werden
[→ Individuum]

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in|di|vi|du|a|li|sie|ren <sw. V.; hat [frz. individualiser]:
a) bei der Darstellung, Charakterisierung eines Gegenstandes, einer Person das Individuelle hervorheben, herausarbeiten:
die Kunst dieser Zeit zeigt noch keine individualisierten Gesichter;
b) auf das Individuum, den Einzelfall beziehen, zuschneiden o. Ä.:
das Bildungsangebot, die Reisevorschläge stärker i.;
eine individualisierende Anwendung des Rechts.

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in|di|vi|du|a|li|sie|ren <sw. V.; hat [frz. individualiser]: bei jmdm., etw. das Besondere, Eigentümliche, Individuelle hervorheben, herausarbeiten, fördern, berücksichtigen: das Bildungsangebot, die Reisevorschläge stärker i.; Individualisierender Unterricht wäre sehr wichtig für uns (NZZ 30. 8. 86, 43); eine individualisierende Anwendung des Rechts; die Kunst dieser Zeit zeigt noch keine individualisierten Gesichter.

Universal-Lexikon. 2012.