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Flaggschiff
Aushängeschild

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Flạgg|schiff 〈n. 11; Mil.〉 Admiralsschiff, Kriegsschiff mit Admiralsflagge

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Flạgg|schiff, das:
1. [nach der gehissten Flagge seines Befehlshabers] Kriegsschiff, von dem aus der Flaggoffizier seinen Verband führt.
2. größtes Schiff einer Flotte od. Reederei:
Ü diese Firma ist das F. (das bedeutendste Unternehmen) der niedersächsischen Wirtschaft.

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Flaggschiff,
 
Kriegsschiff, von dem aus der jeweils einen Verband oder die Flotte als Ganzes befehlende Admiral (der Flaggoffizier) mit seinem Stab führt. Das Flaggschiff ist kenntlich gemacht durch die dem Rang des Flaggoffiziers entsprechende Admiralsflagge. Kommandant eines Flaggschiffs ist der Flaggkapitän.
 
Im übertragenen Sinne auch Bezeichnung für das größte Schiff einer Reederei.
 

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Flạgg|schiff, das: 1. Kriegsschiff, das die Flagge des an Bord befindlichen Flaggoffiziers gehisst hat. 2. das jeweils größte Schiff einer Flotte od. Reederei: Ü Dass das einstige F. des deutschen Ensembletheaters (das einstige führende deutsche Ensembletheater), die Berliner Schaubühne, ... die Segel gestrichen hat (Woche 19. 12. 97, 40); Tan ... ist Mehrheitseigner einer Firmengruppe, deren F. (führendes Unternehmen), die Pan-Electric Industries Ltd., in ... Konkurs ging (NZZ 30. 8. 86, 19).

Universal-Lexikon. 2012.