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ab|drän|gen ['apdrɛŋən], drängte ab, abgedrängt <tr.; hat:von einer Stelle weg [und woandershin] drängen:
die Polizei drängte die Demonstrierenden [in eine andere Straße] ab.
Syn.: ↑ verdrängen.
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ạb||drän|gen 〈V. tr.; hat; a. fig.〉 jmdn. \abdrängen mit (geringer) Gewaltanwendung vom Weg od. der Fahrbahn verdrängen, wegschieben
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ạb|drän|gen <sw. V.; hat:
von einer Stelle, aus einer eingeschlagenen Richtung drängen:
sich nicht von seinem Platz abdrängen lassen.
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ạb|drän|gen <sw. V.; hat: von einer Stelle, aus einer eingeschlagenen Richtung drängen: sich nicht von seinem Platz a. lassen; der Verteidiger konnte den Rechtsaußen a. und am Torschuss hindern; dass die Autofahrer nicht von den ... Autobahnen ... auf die viel gefährlicheren Landstraßen abgedrängt werden (Westd. Zeitung 11. 5. 84, 6); Demonstranten a.; Ü Die in die Privatsphäre abgedrängten Konflikte (Fraenkel, Staat 225).
Universal-Lexikon. 2012.