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an|ha|ben ['anha:bn̩], hat an, hatte an, angehabt:1. <itr.; hat (ugs.) (ein Kleidungsstück) auf dem Körper tragen, angezogen haben:
einen Mantel, ein Kleid anhaben; es war ihm unangenehm, weil er nichts anhatte.
Syn.: auf dem Leib[e] tragen, ↑ aufhaben (ugs.).
2. ☆ jmdm., einer Sache nichts anhaben können: gegen jmdn., etwas nichts machen können, was ihm schaden oder Schaden zufügen kann:
sie hat keine Beweise und kann dir nichts anhaben.
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ạn||ha|ben 〈V. tr. 159; hat〉
1. etwas \anhaben 〈umg.〉 am Körper haben, tragen, (eigtl.) angezogen haben (Kleidungsstücke)
2. jmdm. etwas \anhaben können schaden können
● du hast ja immer noch die nassen Sachen an!; Schuhe und Strümpfe \anhaben; er kann mir nichts \anhaben; was kann er mir schon \anhaben?; hier kann uns der Wind nichts \anhaben
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ạn|ha|ben <unr. V.; hat:
1. (ugs.) ein Kleidungsstück (ausgenommen Kopfbedeckungen) tragen, mit einem Kleidungsstück angetan sein:
wenig, nichts a.;
sie hat immer schöne Kleider an;
ich sah, dass er neue Schuhe anhatte.
2. <nur im Inf. in Verbindung mit Modalverben; gewöhnlich verneint jmdm., einer Sache Schaden zufügen:
der Sturm konnte dem Boot nichts a.;
niemand konnte ihm etwas a. (ugs.; ihm etwas Nachteiliges nachsagen).
3. (ugs.) eingeschaltet haben:
das Radio, den Fernsehapparat a.;
sie hatte kein Licht an.
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ạn|ha|ben <unr. V.; hat: 1. (ugs.) ein Kleidungsstück (ausgenommen Kopfbedeckungen) tragen, mit einem Kleidungsstück angetan sein: ich sah, dass er neue Schuhe anhatte; wenig, nichts a.; sie hat immer schöne Kleider an. 2. jmdm., einer Sache Schaden zufügen <nur im Inf. in Verbindung mit Modalverben; gewöhnlich verneint: der Sturm konnte dem Boot nichts a.; niemand konnte ihm etwas a. (ugs.; ihm etwas Nachteiliges nachsagen); Dem rüstigen Gruber ... schienen Lärm und Unordnung nichts anzuhaben (sie schienen ihn nicht zu stören; K. Mann, Wendepunkt 429). 3. (ugs.) eingeschaltet haben: das Radio, den Fernsehapparat a.; Er hatte kein Licht an (Singer [Übers.], Feinde 152).
Universal-Lexikon. 2012.