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abbiegen
ab|bie|gen ['apbi:gn̩], bog ab, abgebogen:
1. <itr.; ist eine andere Richtung – seitlich von der ursprünglichen – nehmen:
er ist falsch abgebogen; hier musst du [nach] links abbiegen.
Syn.: abdrehen, abgehen, abschwenken, abzweigen, biegen um, die Richtung ändern, einbiegen, einen Bogen machen, schwenken.
2. <tr.; hat (ugs.) einer unangenehmen Sache [geschickt] eine andere Wendung geben und sie auf diese Weise verhindern:
unangenehme Fragen abbiegen; das konnte sie gerade noch abbiegen.
Syn.: abblocken, abwehren, abwenden, aufhalten, ausschalten, begegnen, verhindern.

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ạb||bie|gen 〈V. 109
I 〈V. intr.; istdie Richtung ändern ● nach rechts \abbiegen eine Rechtskurve fahren; vom Wege \abbiegen
II 〈V. tr.; hatkrümmen (Blech, Draht) ● wir konnten das \abbiegen 〈umg.〉 wir konnten es verhindern

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ạb|bie|gen <st. V.>:
1. <ist> sich von einer eingeschlagenen Richtung entfernen, eine andere Richtung einschlagen:
ich, das Auto bog [von der Straße, nach links] ab;
die Straße biegt [nach Norden] ab.
2.
a) <hat> in eine andere Richtung biegen:
einen Finger nach hinten a.;
b) <hat> (ugs.) einer Sache geschickt eine andere Wendung geben u. dadurch eine unerwünschte Entwicklung verhindern:
sie bog das Gespräch ab;
er hat die Sache noch einmal abgebogen (mit Geschick abgewendet).

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ạb|bie|gen <st. V.>: 1. sich von einer eingeschlagenen Richtung entfernen, eine andere Richtung einschlagen <ist>: ich, das Auto bog [von der Straße, nach links] ab; die Straße biegt [nach Norden] ab. 2. <hat> a) in eine andere Richtung biegen: einen Finger nach hinten a.; b) (ugs.) einer Sache geschickt eine andere Wendung geben u. dadurch eine unerwünschte Entwicklung verhindern: sie bog das Gespräch ab; Um jede Kritik abzubiegen, griff Königin Elisabeth in ihre Privatschatulle (Spiegel 52, 1965, 91); er hat die Sache noch einmal abgebogen (mit Geschick abgewendet). 3. (einen Teil von etw.) biegend lösen, abtrennen <hat>: Mein Vater bog eben einen Deckel ab (Rosegger, Waldbauernbub 9).

Universal-Lexikon. 2012.