1. durch Abstimmung aus dem Amt entfernen:
die Vorsitzende einer Partei abwählen.
2. (durch die Entscheidung für ein bestimmtes Fach ein anderes) nicht mehr als Unterrichtsfach haben:
ich habe Musik abgewählt.
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ạb||wäh|len 〈V. tr.; hat〉
1. jmdn. \abwählen so wählen, dass jmd. zugunsten eines andern auf sein Amt verzichten muss
2. ein Fach \abwählen ein F. nicht mehr belegen
● er hat Religion abgewählt; die Regierung \abwählen
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ạb|wäh|len <sw. V.; hat:
1. jmds. Wahl rückgängig machen:
der Vorsitzende wurde von den Mitgliedern abgewählt;
er wurde im ersten Wahlgang als Sprecher abgewählt.
2. (Schule) (ein Fach) nicht mehr belegen:
sie hat Latein abgewählt.
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ạb|wäh|len <sw. V.; hat: 1. jmds. Wahl rückgängig machen: der Vorsitzende wurde von den Mitgliedern abgewählt; er wurde im ersten Wahlgang als Klassensprecher abgewählt. 2. (Schulw.) (ein Fach) nicht mehr belegen: sie hat Latein abgewählt; werden Chemie und Physik zugunsten von Biologie „eindeutig abgewählt“ (Spiegel 35, 1978, 62).
Universal-Lexikon. 2012.