Akademik

ausbürgern
aus|bür|gern ['au̮sbʏrgɐn], bürgerte aus, ausgebürgert <tr.; hat:
jmdm. [gegen seinen Willen] die Staatsangehörigkeit aberkennen, entziehen /Ggs. einbürgern/: er wurde aus seinem Land ausgebürgert.

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aus||bür|gern 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \ausbürgern ihm die Staatsangehörigkeit entziehen; Sy denaturalisieren

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aus|bür|gern <sw. V.; hat [für frz. expatrier]:
jmdm. [gegen seinen Willen] die Staatsangehörigkeit aberkennen, entziehen:
sie wurde unter Honecker ausgebürgert.

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aus|bür|gern <sw. V.; hat [für frz. expatrier]: jmdm. [gegen seinen Willen] die Staatsangehörigkeit aberkennen, entziehen: Er war sich ... der „unzerreißbaren Bande“ wohl bewusst, die ihn mit dem Land verknüpften, das ihn ausgebürgert hatte (Reich-Ranicki, Th. Mann 91); sie wurde unter Honecker ausgebürgert; war New York ... das wichtigste Zentrum der ausgebürgerten deutschen „intelligentsia“ (K. Mann, Wendepunkt 339).

Universal-Lexikon. 2012.