Gesamtheit aller Gebiete, die nicht zum eigenen Staatsgebiet gehören /Ggs. Inland/: er arbeitet im Ausland; das Ergebnis der Wahlen wurde vom Ausland (von den Regierungen, der Presse o. Ä. der ausländischen Staaten) ausführlich kommentiert.
Syn.: 2↑ Fremde.
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Aus|land 〈n. 12u; unz.〉
1. das nicht zum eigenen Staat gehörige Gebiet, fremdes Land; Ggs Inland
2. die Bewohner des Auslands
● die Meinung des europäischen \Auslandes; Pressestimmen aus dem \Ausland; sich im \Ausland aufhalten; ins \Ausland gehen; Handel mit dem \Ausland
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1. fremdes, anderes Land, dessen Staatsangehörigkeit jmd. nicht besitzt; (von einem Staat aus gesehen) nicht zum eigenen Hoheitsbereich gehörendes Territorium:
im A. leben;
ins A. reisen;
sein Bruder ist ins A. gegangen (hat sich in einem fremden Land angesiedelt, ist ausgewandert).
2. Gruppe von fremden Ländern (im Hinblick auf ihre Regierungen, ihre Bewohner):
das feindliche, neutrale A.
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Ausland,
das nicht zum eigenen Staatsgebiet (Inland) gehörende Gebiet einschließlich des offenen Meeres. Von dem politisch-staatsrechtlischen Begriff Ausland zu unterscheiden sind funktionale Bezeichnungen wie z. B. Zollausland. Die DDR wurde von der Bundesrepublik Deutschland auch nach Abschluss des Grundvertrages nicht als Ausland angesehen.
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Aus|land, das; -[e]s [rückgeb. aus ↑Ausländer, ausländisch]: 1. fremdes, anderes Land, dessen Staatsangehörigkeit jmd. nicht besitzt; (von einem Staat aus gesehen) nicht zum eigenen Hoheitsbereich gehörendes Territorium: im A. leben; ins A. reisen; sein Bruder ist ins A. gegangen (hat sich in einem fremden Land angesiedelt, ist ausgewandert). 2. fremde Länder (im Hinblick auf ihre Regierungen, ihre Bewohner): das feindliche, neutrale A.; Der Kanzler hat dem A. seine ... Meinung vor Augen geführt (Dönhoff, Ära 21); Erich Mühsam ... wies auf den guten Namen hin, den er im A. genieße (Niekisch, Leben 67).
Universal-Lexikon. 2012.