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Bauherr
Bau|herr ['bau̮hɛr], der; -n, -[e]n, Bau|her|rin ['bau̮hɛrɪn], die, -, -nen:
Person, Instanz, die einen Bau errichten lässt:
als Bauherr fungieren; Bauherrin dieses Heims ist die Stadt.
Syn.: Auftraggeber, Auftraggeberin.

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Bau|herr 〈m. 16jmd., der bauen lässt

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Bau|herr, der; -[e]n, -[e]n:
Person od. Instanz, die einen Bau errichten lässt u. finanziert.

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Bauherr,
 
Person oder Personengruppe, die selbst oder durch Dritte ein Bauvorhaben im eigenen Namen durchführt; im Bauvertragswesen der Auftraggeber. Man unterscheidet private Bauherren, die für den eigenen Bedarf oder zur Weitervermietung bauen, und sonstige Bauherren, die für Dritte bauen (oft als Bauträger bezeichnet: Wohnungsbaugenossenschaften u. a. gemeinnützige Wohnungsunternehmen, öffentliche Körperschaften). Der Bauherr beschafft die Finanzmittel, erteilt den Bauauftrag und trägt Risiko und Verantwortung für Bauvorbereitung und -durchführung.
 
Literatur:
 
K. Frank: Hand-Lex. für Bauherren, Hauskäufer, Haus- u. Wohnungseigentümer (51982).

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Bau|herr, der: Person od. Instanz, die einen Bau errichten lässt u. finanziert.

Universal-Lexikon. 2012.