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freihalten
frei|hal|ten ['frai̮haltn̩], hält frei, hielt frei, freigehalten <tr.; hat:
in einem Lokal (für jmdn.) bezahlen:
ich werde euch heute Abend freihalten.
Syn.: 2einladen.

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frei||hal|ten auch: frei hal|ten 〈V. tr. 160; hat
I 〈Zusammen- u. Getrenntschreibung〉
1. jmdm. einen Platz, Stuhl \freihalten bereit, unbesetzt halten, nicht besetzen lassen
2. einen Platz, Raum von Schmutz, Schnee \freihalten davor schützen
II 〈nur Zusammenschreibung〉 jmdn. freihalten für jmdn. den Eintritt, die Rechnung bezahlen

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frei|hal|ten <st. V.; hat:
für jmdn. die Zeche bezahlen:
er hat die Tischrunde freigehalten.

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frei|hal|ten <st. V.; hat: 1. für jmdn. die Zeche bezahlen: er hat die Tischrunde freigehalten. 2. a) offen halten; nicht versperren: Einfahrt bitte f.!; b) belegen, reservieren: ich werde dir/für dich einen Platz f.; Ü am Ende wurde Ackermann ... angerufen ... er möge sich für uns f. (Zeit für uns einplanen, reservieren; Kantorowicz, Tagebuch I, 454). 3. vor etw. bewahren, schützen: der Bürgersteig ist von Schnee freizuhalten; Ich versuchte, mich vom Gruppendenken freizuhalten (W. Brandt, Begegnungen 165).

Universal-Lexikon. 2012.