1.
a) dient zur Angabe des Familiennamens, den eine Person bei ihrer Geburt hatte (Abkürzung: geb.): Frau Marie Berger, geborene Schröder; sie ist eine geborene Schröder.
b) (von Einwohnern einer bestimmten Stadt, eines bestimmten Landes usw.) dort auch zur Welt gekommen:
die heute in Berlin Lebenden sind bei Weitem nicht alle geborene Berliner.
2. von Natur aus zu etwas Bestimmtem begabt:
sie ist eine geborene Schauspielerin; er ist nicht zum Lehrer geboren.
Syn.: ↑ begnadet.
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ge|bo|ren 〈Adj.; Abk.: geb.; 〉 zur Welt gekommen ● \geborener Deutscher jmd., der als Deutscher zur Welt gekommen ist; er ist der \geborene Erzähler 〈fig.〉 er hat eine besondere Begabung zum Erzählen; \geborener Hamburger jmd., der in H. zur Welt gekommen ist; Frau Gertrud Müller(,) geb. Zeies mit Mädchennamen Zeies; \geboren am 06.05.1939; sie ist eine \geborene Zeies ihr Mädchenname ist Zeies; ein blind, zu früh \geborenes Kind; →a. gebären
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ge|bo|ren :
↑ 1gebären.
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Universal-Lexikon. 2012.