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Gegengewicht
Ge|gen|ge|wicht ['ge:gn̩gəvɪçt], das; -[e]s, -e:
etwas, was einer Sache in [beinahe] gleicher Stärke entgegenwirkt und dadurch ihre Wirkung abschwächt oder ausschaltet:
ein [wirksames] Gegengewicht zum Parlament schaffen.
Syn.: Kontrast.

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Ge|gen|ge|wicht 〈n. 11
1. gegen ein anderes Gewicht als Ausgleich wirkendes Gewicht; Sy Gegenlast
2. 〈fig.〉 Ausgleich
3. 〈Funktech.〉 Drahtnetz od. größeres Metallstück als Ersatz für die Erdung von Funksendern od. -empfängern

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Ge|gen|ge|wicht , das:
Gewicht, das ein anderes Gewicht ausgleicht, aufhebt:
die einseitige Belastung eines Krans durch ein G. ausgleichen;
Ü seine Strenge bildet das notwendige G. zu ihrer Nachgiebigkeit.

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Gegengewicht,
 
Gewichtsstück zum Ausgleich einseitiger Belastungen, z. B. an Kranen (Standsicherheit), Aufzügen, oder zum Ausgleich von Fliehkräften, z. B. an Kurbelwellen von Verbrennungsmotoren.

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Ge|gen|ge|wicht, das: Gewicht, das ein anderes Gewicht ausgleicht, aufhebt: die einseitige Belastung eines Krans durch ein G. ausgleichen; Ü seine Strenge bildet das notwendige G. zu ihrer Nachgiebigkeit; Die Autonomie der Fraktionen stellt das politisch bedeutsamste G. gegen autokratische Tendenzen dar (Fraenkel, Staat 103).

Universal-Lexikon. 2012.