Akademik

geschäftlich
wirtschaftlich; ökonomisch

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ge|schäft|lich [gə'ʃɛftlɪç] <Adj.>:
die Angelegenheiten eines gewerblichen Unternehmens, einen Handel betreffend; nicht privat:
geschäftliche Dinge besprechen; mit jmdm. geschäftlich verhandeln; sie hat hier geschäftlich zu tun.
Syn.: dienstlich.

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ge|schạ̈ft|lich 〈Adj.〉
1. das Geschäft, die Geschäfte betreffend, beruflich, dienstlich (Angelegenheit, Beziehungen, Erfolg)
2. in Geschäften, der Geschäfte wegen
● \geschäftlicher Ärger; ich bin \geschäftlich hier; ich habe \geschäftlich hier zu tun; die Sache ist rein \geschäftlicher Natur; er ist \geschäftlich verhindert zu kommen; nach dieser Zwischenbemerkung wurde er wieder \geschäftlich

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ge|schạ̈ft|lich <Adj.>:
a) die ↑ Geschäfte (1, 2) betreffend; nicht privat:
eine -e Verabredung;
ich bin g. verhindert, nach London unterwegs;
<subst.:> das Geschäftliche erledigen wir später;
b) unpersönlich, formell:
etwas in -em Ton sagen;
nach dieser Unterbrechung wurde er wieder g.

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ge|schạ̈ft|lich <Adj.>: a) die Geschäfte (1, 2) betreffend; nicht privat: eine -e Verabredung; den -en Teil einer Unterredung abschließen; Der junge Mann ist g. so tüchtig (Brecht, Mensch 126); er ist g. verhindert, nach London unterwegs; <subst.:> das Geschäftliche erledigen wir später; b) unpersönlich, formell: etwas in -em Ton sagen; nach dieser Unterbrechung wurde er wieder g.

Universal-Lexikon. 2012.