Akademik

infrage
in|fra|ge [ɪn'fra:gə], in Frage:
in den Wendungen infrage kommen: in Betracht kommen:
von den Bewerbern kommen für den Posten nur zwei infrage; eine solche Lösung kommt schon aus finanziellen Gründen nicht infrage; das kommt gar nicht infrage!;
etwas infrage stellen:
1) etwas als fraglich, als nicht gesichert, als nicht länger erhaltenswert hinstellen:
ich will die Zweckmäßigkeit dieser Maßnahme keineswegs infrage stellen; er stellt in seinem Buch unser ganzes Wirtschaftssystem infrage.
2) die Verwirklichung von etwas gefährden:
die Finanzkrise stellt das Projekt infrage; durch die Erkrankung des Dirigenten ist das Konzert infrage gestellt.

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in|fra|ge 〈Adv.〉 = in Frage

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in|fra|ge, in Fra|ge :
in den Wendungen i./in F. kommen (in Betracht gezogen werden: von den Bewerbern kommen nur zwei i./in F.; das kommt gar nicht i./in F.);
jmdn., etw. i./in F. stellen (an jmdm., etw. zweifeln: er hat das ganze Projekt i./in F. gestellt, hat i./in Frage gestellt, ob das ganze Projekt sinnvoll ist);
etw. i./in F. stellen (etw. gefährden, ungewiss, unsicher machen; etw. anzweifeln: wegen der Erkrankung ist die ganze Aufführung i./in F. gestellt; die Anerkennung ihrer Leistungen/dass man ihre Leistungen anerkennen muss, wird keinesfalls i./in F. gestellt).

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in|fra|ge (auch: in Frage): in den Wendungen i. kommen (in Betracht gezogen werden): von den Bewerbern kommen nur zwei i.; das kommt gar nicht i.; jmdn., etw. i. stellen (an jmdm., etw. zweifeln): er hat das ganze Projekt i. gestellt; ich ... fing mit einem Mal an, mich selbst in Frage zu stellen und Schuld zu suchen in mir (Fichte, Wolli 472); etw. i. stellen (etw. gefährden, ungewiss, unsicher machen; etw. anzweifeln): wegen der Erkrankung ist die ganze Aufführung i. gestellt; die Anerkennung ihrer Leistungen wird keinesfalls i. gestellt; dass die Existenz des israelischen Staates von den arabischen Völkern nicht mehr in F. gestellt werde (W. Brandt, Begegnungen 615).

Universal-Lexikon. 2012.