Akademik

konfirmieren
kon|fir|mie|ren [kɔnfɪr'mi:rən] <tr.; hat:
in die kirchliche Gemeinschaft der evangelischen Kirche aufnehmen und zum Abendmahl zulassen:
wann wurdest du konfirmiert?
Syn.: einsegnen.

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kon|fir|mie|ren 〈V. tr.; hat; ev. Kirche〉 in die Gemeinde aufnehmen u. damit zum hl. Abendmahl zulassen u. zur Patenschaft berechtigen; Sy einsegnen (3) [<lat. confirmare „befestigen, stärken“; zu firmus „fest“]

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kon|fir|mie|ren <sw. V.; hat [lat. confirmare = (be)stärken, zu: firmare, Firma] (ev. Kirche):
(einen jugendlichen evangelischen Christen) nach einer Vorbereitung im Rahmen einer gottesdienstlichen Feier in die Gemeinde der Erwachsenen aufnehmen.

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kon|fir|mie|ren <sw. V.; hat [lat. confirmare = (be)stärken, zu: firmare, ↑Firma]: (einen jugendlichen evangelischen Christen) nach einer Vorbereitung im Rahmen einer gottesdienstlichen Feier in die Gemeinde der Erwachsenen aufnehmen: Für zusätzliche Aufregungen in der DDR-Familie sorgt Wolfgang. Soll man ihn k. oder an der staatlichen Jugendweihe teilnehmen lassen? (Hörzu 48, 1970, 82).

Universal-Lexikon. 2012.