a) wegen angeblicher Krankheit für einige Zeit der Arbeit fernbleiben:
er kann es sich nicht leisten, schon wieder krankzufeiern.
b) (landsch.) arbeitsunfähig sein.
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krạnk||fei|ern 〈V. intr.; hat; umg.〉 sich krankmelden u. Krankengeld beziehen, ohne ernstlich krank zu sein; Sy krankmachen (II) ● er hat krankgefeiert
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krạnk|fei|ern <sw. V.; hat:
a) (ugs. scherzh.) für einige Zeit der Arbeit fernbleiben, ohne wirklich so krank zu sein, dass es ein Zuhausebleiben rechtfertigt;
b) (landsch.) arbeitsunfähig sein.
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krạnk|fei|ern <sw. V.; hat: a) (ugs. scherzh.) für einige Zeit der Arbeit fernbleiben, ohne wirklich so krank zu sein, dass es ein Zuhausebleiben rechtfertigt: ob wir uns in dieser wirtschaftlichen Situation leisten können, krankzufeiern oder zu bummeln (Freie Presse 1. 12. 89, Beilage 4); b) (landsch.) arbeitsunfähig sein.
Universal-Lexikon. 2012.