zur Kontrolle [noch einmal] zählen:
das Geld sorgfältig nachzählen.
* * *
nach||zah|len 〈V. tr.; hat〉
1. nachträglich, später, zusätzlich zahlen
2. 〈Eisenb.〉 = nachlösen
* * *
nach|zah|len <sw. V.; hat:
nachträglich, zu einem späteren Termin [zusätzlich] zahlen:
Gebühren n. müssen.
* * *
nach|zah|len <sw. V.; hat: nachträglich, zu einem späteren Termin [zusätzlich] zahlen: das Gehalt wird nachgezahlt; Gebühren n.
Universal-Lexikon. 2012.