1. kennzeichnet die Tatsache, dass jmd. das im Basiswort Genannte – meist ein Maskulinum – ist oder so lebt bzw. handelt, bezeichnet die Art des Verhaltens von Personen, die durch das im Basiswort Genannte charakterisiert wird: Chaotentum; Chauvitum; Denunziantentum; Epigonentum; Heldentum; Künstlertum; Lesbentum; Mannestum; Mönchstum; Neuerertum; Patriarchentum; Priestertum; Rowdytum; Simulantentum; Spitzeltum; Strebertum; Sympathisantentum; Virtuosentum; Witwentum.
2. bezeichnet eine Personengruppe, eine Gesamtheit in Bezug auf das im Basiswort Genannte: Bürgertum (alle, die gesamten Bürger); Christentum; Emigrantentum; Gangstertum; Judentum; Spekulantentum.
Syn.: ↑ -schaft.
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-tum, das; -s [mhd., ahd. -tuom, zum Suffix erstarrtes Subst. mhd., ahd. tuom = Macht; Würde, Besitz; Urteil, zu ↑ 1tun]:
1. bezeichnet in Bildungen mit Substantiven einen Zustand, eine Beschaffenheit, Eigenschaft oder ein Verhalten von jmdm.:
Chaotentum, Erpressertum, Profitum.
2. bezeichnet in Bildungen mit Substantiven eine Personengruppe:
Bürgertum.
3. bezeichnet in Bildungen mit Substantiven das Territorium von jmdm.:
Herzogtum, Scheichtum.
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-tum, das; -s [mhd., ahd. -tuom, zum Suffix erstarrtes Subst. mhd., ahd. tuom = Macht; Würde, Besitz; Urteil, zu ↑tun]: 1. bezeichnet in Bildungen mit Substantiven einen Zustand, eine Beschaffenheit, Eigenschaft oder ein Verhalten von jmdm.: Chaotentum, Erpressertum, Profitum. 2. bezeichnet in Bildungen mit Substantiven eine Personengruppe: Bürgertum. 3. bezeichnet in Bildungen mit Substantiven das Territorium von jmdm.: Scheichtum, Herzogtum.
Universal-Lexikon. 2012.