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nie|der|las|sen ['ni:dɐlasn̩], lässt nieder, ließ nieder, niedergelassen <+ sich>:1. sich setzen:
er hat sich auf dem Sofa niedergelassen.
2. an einen bestimmten Ort ziehen, dort ansässig werden [und eine selbstständige Tätigkeit ausüben]:
die Firma hat sich in Mannheim niedergelassen; sie hat sich als Ärztin, als Anwältin niedergelassen.
Syn.: sich ↑ ansiedeln.
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nie|der||las|sen 〈V. 174; hat〉
I 〈V. tr.; geh.〉 herab-, herunterlassen ● die Fahne, den Vorhang \niederlassen
II 〈V. refl.〉 sich \niederlassen
1. sich setzen
2. seinen Wohnsitz nehmen, ein Geschäft, eine Praxis eröffnen
● er lässt sich als Anwalt, Arzt in unserer Stadt nieder; der Vogel ließ sich auf dem, auf das Fensterbrett nieder; sich auf die Knie \niederlassen; er ließ sich auf dem, auf den Sessel nieder; er hat sich häuslich bei uns niedergelassen für längere Zeit bei uns Wohnung genommen; in jungen Jahren hatte er sich in Bielefeld niedergelassen
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nie|der|las|sen <st. V.; hat:
1. (veraltend) herunterlassen.
2. <n. + sich> (geh.) sich setzen:
sich auf die Knie n. (sich niederknien).
3. <n. + sich> sich irgendwo ansiedeln, [mit einem Geschäft o. Ä.] ansässig werden; sich etablieren:
sich in Bonn als Arzt n.;
niedergelassener Arzt (Arzt mit eigener Praxis im Unterschied zum Krankenhaus-, Institutsarzt o. Ä.).
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nie|der|las|sen <st. V.; hat: 1. (veraltend) herunterlassen: den Vorhang n. 2. <n. + sich> (geh.) sich setzen: er ließ sich auf eine/einer Bank nieder; ein Schwarm Vögel ließ sich in der Eiche nieder; sich auf die Knie n. (sich niederknien). 3. <n. + sich> sich irgendwo ansiedeln, [mit einem Geschäft o. Ä.] ansässig werden; sich etablieren: sich in Bonn als Arzt, Rechtsanwalt n.; Sie ließ sich dort mit den drei jüngeren Kindern nieder (K. Mann, Wendepunkt 11); <nicht standardsprachlich:> niedergelassener Arzt (Arzt mit eigener Praxis im Unterschied zum Krankenhaus-, Institutsarzt o. Ä.).
Universal-Lexikon. 2012.