Akademik

ungenießbar
un|ge|nieß|bar ['ʊngəni:sba:ɐ̯] <Adj.>:
a) zum Essen, Trinken ungeeignet:
dieser Pilz ist ungenießbar.
Syn.: schlecht.
b) so beschaffen, dass dessen Erleben, Betrachten o. Ä. keinen Genuss bereitet:
der Film war ungenießbar.
c) (ugs. abwertend) schlecht, unerträglich:
der Chef ist heute wieder ungenießbar.
Syn.: schlecht drauf (ugs.), schlecht gelaunt, unausstehlich, unerträglich, widerlich, widerwärtig.

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un|ge|nieß|bar 〈a. [′——] Adj.〉
1. nicht genießbar, verdorben (Speise)
2. nicht zum Essen geeignet, giftig (Frucht, bes. Pilz)
3. 〈fig.; umg.; scherzh.〉 unerträglich, übellaunig
● du bist heute \ungenießbar 〈fig.; umg.; scherzh.〉; dieser Film ist \ungenießbar 〈fig.; umg.〉 sehr schlecht

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ụn|ge|nieß|bar [auch: …'ni:s… ] <Adj.>:
1. nicht genießbar:
-e Beeren, Pilze;
das Essen dort ist u. (schmeckt sehr schlecht);
der Wein ist u. geworden.
2. (ugs., oft scherzh.) unausstehlich:
der Chef ist heute u.

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ụn|ge|nieß|bar [auch: - -'- -] <Adj.>: 1. nicht genießbar: -e Beeren, Pilze; der Wein ist u. geworden; das Essen in der Kantine ist u. (ist, schmeckt sehr schlecht). 2. (ugs., oft scherzh.) unausstehlich: der Chef ist heute u.

Universal-Lexikon. 2012.