a) für eine Ware, eine Arbeit o. Ä. weniger Geld fordern als ein anderer:
seinen Konkurrenten unterbieten; jmds. Preise unterbieten.
b) im sportlichen Wettkampf beim Laufen, Schwimmen o. Ä. weniger Zeit benötigen als ein anderer:
er hat den Rekord [seines Rivalen] unterboten.
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un|ter|bie|ten 〈V. tr. 110; hat〉 jmdn. od. etwas \unterbieten weniger fordern als der andere fordert od. als etwas anderes kostet; Ggs überbieten (1) ● einen Mitbewerber \unterbieten; dieser Preis ist nicht zu \unterbieten
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un|ter|bie|ten <st. V.; hat:
1. einen geringeren Preis fordern, billiger sein als ein anderer:
jmds. Preise beträchtlich, um einiges u.;
er hat alle Konkurrenten unterboten;
Ü etw. ist [im Niveau] kaum noch zu u. (so schlecht, dass etw. Schlechteres kaum vorstellbar ist).
2. (bes. Sport) für etw. weniger Zeit brauchen:
einen Rekord u.
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un|ter|bie|ten <st. V.; hat: 1. einen geringeren Preis fordern, billiger sein als ein anderer: jmds. Preise beträchtlich, um einiges u.; er hat alle Konkurrenten unterboten; Ü Wir werden alle amerikanischen, deutschen und französischen Emissionsgrenzwerte u. (werden sie geringer halten; Saarbr. Zeitung 4. 10. 79, 30); Dann ist nicht nur ein Verbrauchwert von drei Litern auf 100 Kilometer möglich, sondern er lässt sich sogar noch u. (FR 10. 7. 99, 11); etw. ist [im Niveau] kaum noch zu u. (so schlecht, dass man sich kaum noch etw. Schlechteres vorstellen kann). 2. (bes. Sport) für etw. weniger Zeit brauchen: einen Rekord u.; Er hat in Paris ... auch das Olympialimit unterboten (Presse 8. 6. 84, 6).
Universal-Lexikon. 2012.