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verüben
ver|üben [fɛɐ̯'|y:bn̩] <tr.; hat:
als Funktionsverb: eine Erpressung verüben (jmdn. erpressen); einen Einbruch verüben (in etwas einbrechen).

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ver|üben 〈V. tr.; hatausführen, begehen, tun ● einen Anschlag, ein Attentat \verüben

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ver|üben <sw. V.; hat:
(ein Verbrechen, eine Übeltat o. Ä.) ausführen, begehen:
ein Attentat, Verbrechen, einen Anschlag v.;
Selbstmord v.

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ver|üben <sw. V.; hat: (ein Verbrechen, eine Übeltat o. Ä.) ausführen, begehen: ein Attentat, Verbrechen, einen Anschlag v.; Selbstmord v.; ... dass es keine Grausamkeit und keine Erniedrigung gab, die nicht jeder von ihnen ... v. und erleiden konnte (Ransmayr, Welt 265); einer gab Schelmenstreiche, die er scheinbar vielfach verübt hatte, zum Besten (R. Walser, Gehülfe 126); So viel Unfug, wie Sie allein verübt haben wollen, bringt ja der stärkste Mann nicht fertig (H. Mann, Unrat 101).

Universal-Lexikon. 2012.