Akademik

vorlesen
vor|le|sen ['fo:ɐ̯le:zn̩], liest vor, las vor, vorgelesen <tr.; hat:
laut lesen, um (jmdn. über etwas) zu unterrichten, zu unterhalten, um (jmdm. etwas) mitzuteilen:
den Kindern Geschichten vorlesen; auch itr.> er liest den Kindern jeden Abend vor; dem Partner aus der Zeitung vorlesen.

* * *

vor||le|sen 〈V. tr. 178; hat〉 jmdm. etwas \vorlesen vor od. für jmdn. laut lesen ● jmdm. einen Brief, einen Zeitungsartikel \vorlesen; Kindern Märchen, Geschichten \vorlesen; jmdm. aus der Bibel \vorlesen; vorgelesen, genehmigt, unterschrieben 〈Abk.: v., g., u.〉 (Formel unter gerichtl. Protokollen)

* * *

vor|le|sen <st. V.; hat:
etw. (Geschriebenes, Gedrucktes) [für jmdn.] laut lesen:
etw. laut v.;
jmdm. einen Brief, eine Zeitungsnotiz v.;
den Kindern [Geschichten] v.;
aus der Bibel, aus eigenen Werken v.;
lies mal vor, was auf dem Zettel steht!

* * *

vor|le|sen <st. V.; hat: etw. (Geschriebenes, Gedrucktes) [für jmdn.] laut lesen: etw. laut v.; jmdm. einen Brief, eine Zeitungsnotiz v.; den Kindern [Geschichten] v.; aus der Bibel, aus eigenen Werken v.; lies mal vor, was auf dem Zettel steht!; hast du nicht gerade etwas von einem Unfall vorgelesen?; Sie las sich das Geschriebene halblaut vor: (Handke, Frau 34); vorgelesen, genehmigt, unterschrieben (gerichtliche Formel: Abk.: v., g., u.).

Universal-Lexikon. 2012.