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Vorsitz
Vor|sitz ['fo:ɐ̯zɪts̮], der; -es:
Leitung einer Versammlung, die etwas berät, diskutiert oder beschließt:
den Vorsitz haben, abgeben; die Verhandlungen finden unter dem Vorsitz von Herrn X statt.
Zus.: Ehrenvorsitz, Fraktionsvorsitz, Landesvorsitz, Parteivorsitz, Vereinsvorsitz.

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Vor|sitz 〈m. 1Leitung (eines Vereins, einer Sitzung) ● den \Vorsitz haben, übernehmen

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Vor|sitz, der; -es, -e:
Leitung einer Versammlung o. Ä., die etw. berät, beschließt; Rolle, Amt eines Vorsitzenden:
[bei einer Sitzung, in einer Kommission, in einem Gremium] den V. haben, führen;
den V. übernehmen, abgeben, niederlegen;
jmdm. den V. übertragen;
die Verhandlungen fanden unter dem V. von …/des Bürgermeisters statt.

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Vor|sitz, der; -es, -e: Leitung einer Versammlung o. Ä., die etw. berät, beschließt; Rolle, Amt eines Vorsitzenden: Wie die Dinge liegen, wird Hermann J. Abs eines Tages der V. im Aufsichtsrat zufallen (FAZ 14. 10. 61, 7); [bei einer Sitzung, in einer Kommission, in einem Gremium] den V. haben; den V. übernehmen, abgeben, niederlegen; jmdm. den V. übertragen; die Verhandlungen fanden unter dem V. von ... statt.

Universal-Lexikon. 2012.