1. <tr.; hat jmdn., etwas so stark treten, dass er, es zu Boden sinkt:
als er sich wehrte, wurde er zusammengetreten.
2. <itr.; ist (von den Mitgliedern einer Organisation, Institution o. Ä.) sich versammeln:
zu Beratungen zusammentreten; die Regierung, der Vorstand ist zusammengetreten.
Syn.: ↑ zusammenkommen.
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zu|sạm|men||tre|ten 〈V. 263〉
1. durch Treten flachmachen
2. 〈umg.〉 durch Tritte zerstören
● eine Kiste, einen Karton \zusammentreten; Blumen, ein Beet \zusammentreten 〈umg.〉
II 〈V. intr.; ist〉 sich versammeln, zusammenkommen ● der Vorstand, Ausschuss ist gestern zusammengetreten
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zu|sạm|men|tre|ten <st. V.>:
1. <hat> (ugs.) jmdn. so [brutal] treten, dass er [ohne sich wehren zu können] zusammenbricht:
den Gegner z.
der neue Bundestag tritt erst Mitte Oktober zusammen;
zu Beratungen z.
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zu|sạm|men|tre|ten <st. V.>: 1. (ugs.) jmdn. so [brutal] treten, dass er [ohne sich wehren zu können] zusammenbricht <hat>: einen Häftling z.; Vor der Schule trat er den körperbehinderten Lehrer zusammen (MM 27. 3. 81, 19); ein Fußballspieler ..., der einen Gegner zusammengetreten hat (Widmer, Kongreß 177). 2. sich (als Mitglieder einer Vereinigung, Organisation, Institution o. Ä.) versammeln <ist>: der neue Bundestag tritt erst Mitte Oktober zusammen; zu Beratungen z.
Universal-Lexikon. 2012.