ạb||si|chern 〈V. tr.; hat; verstärkend〉 sichern ● einen Balken mit Stützen \absichern; sich gegen eventuelle Vorwürfe \absichern
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ạb|si|chern <sw. V.; hat:
1.
a) (eine Gefahrenstelle o. Ä.) gegen mögliche Unfälle sichern:
eine Baustelle a.;
die Unfallstelle mit Warnzeichen a.;
b) jmdn., etw. gegen mögliche Gefahren sichern:
gefährdete Personen a.;
einen Tresorraum a.;
Ü einen Direktkandidaten auf der Landesliste a. (ihm für den Fall, dass er nicht direkt gewählt wird, einen sicheren Listenplatz geben);
tariflich abgesicherte (durch einen Tarifabschluss festgelegte, gesicherte) Löhne.
2. untermauern:
eine Methode wissenschaftlich a.
3. <a. + sich> sich bei etw. durch entsprechende Vorkehrungen gegen etw. schützen:
ich sicherte mich vertraglich ab.
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ạb|si|chern <sw. V.; hat: 1. a) (eine Gefahrenstelle o. Ä.) gegen mögliche Unfälle sichern: eine Baustelle a.; hatte der Ribnitzer Betrieb eine große Menge Betonbausteine gelagert, ohne sie abzusichern (NNN 1. 3. 88, 6); die Unfallstelle mit Warnzeichen a. b) jmdn., etw. gegen mögliche Gefahren sichern: gefährdete Personen a.; einen Tresorraum a.; Ü einen Direktkandidaten auf der Landesliste a. (ihm für den Fall, dass er nicht direkt gewählt wird, einen sicheren Listenplatz geben); tariflich abgesicherte (durch einen Tarifabschluss festgelegte, gesicherte) Löhne. 2. untermauern: eine Methode wissenschaftlich a. 3. <a. + sich> sich bei etw. durch entsprechende Vorkehrungen gegen etw. schützen: als wolle sie sich gegen eine noch gar nicht geäußerte Kritik von vorneherein a. (Wohmann, Absicht 66); dass Carducci sich doppelt absichert: Er trägt unter seinen Glacéhandschuhen noch ... Gummihandschuhe (Konsalik, Promenadendeck 170); ich sicherte mich vertraglich ab.
Universal-Lexikon. 2012.