Akademik

ad acta
ad ạc|ta 〈Abk.: a. a.〉 zu den Akten ● etwas \ad acta legen 〈fig.〉 als erledigt betrachten, weglegen [lat.; → Acta]

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ad ạc|ta [lat.; Akte]:
(Abk.: a. a.) in der Wendung etw. ad a. legen (1. veraltet; ablegen, zu den Akten legen. 2. bildungsspr.; eine [lästige] Sache, Angelegenheit als erledigt betrachten).

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ad ạcta
 
[lateinisch\], Abkürzung a. a., zu den Akten, früher üblicher amtlicher Vermerk auf belanglose, keiner Sachentscheidung bedürfende Eingaben; etwas ad acta legen, als erledigt betrachten, archivieren.

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ad ạc|ta [lat.; ↑Akte]: in der Wendung etw. ad a. legen (1. veraltet; ablegen, zu den Akten legen. 2. bildungsspr.; eine [lästige] Sache, Angelegenheit als erledigt betrachten).

Universal-Lexikon. 2012.