Ạl|ters|prä|si|dent 〈m. 16〉 ältestes Mitglied einer öffentlichen Körperschaft, das die Geschäfte bis zur Wahl eines (neuen) Präsidenten führt
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Ạl|ters|prä|si|dent, der:
ältestes Mitglied einer Körperschaft od. eines Parlaments, das bis zum Amtsantritt eines gewählten Präsidenten den Vorsitz führt.
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Alterspräsident,
an Lebensjahren ältestes Mitglied eines kollegialen Gremiums, besonders eines Parlaments. Der Alterspräsident führt nach Neuwahlen bis zur Wahl des Präsidenten die Geschäfte.
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Ạl|ters|prä|si|dent, der: ältestes Mitglied einer Körperschaft od. eines Parlaments, das bis zum Amtsantritt eines gewählten Präsidenten den Vorsitz führt.
Universal-Lexikon. 2012.