ạn|walt|lich 〈Adj.〉 einen Anwalt betreffend ● sich \anwaltliche Schritte vorbehalten
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ạn|walt|lich <Adj.>:
die Tätigkeit als Rechtsanwalt betreffend:
eine -e Tätigkeit ausüben;
sie benötigt -en Beistand.
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ạn|walt|lich <Adj.>: die Tätigkeit als Rechtsanwalt betreffend: -e Aufgaben; eine -e Tätigkeit ausüben; -e Unterhändler.
Universal-Lexikon. 2012.