Ạr|beits|leh|re 〈f. 19; unz.〉 Schulunterrichtsfach mit bes. Gewicht auf Technik u. Wirtschaft u. mit dem Ziel, den Schülern die Berufswahl u. den Übergang ins Berufsleben zu erleichtern
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Arbeitslehre,
allgemeine Bezeichnung für die Einführung von Schülern in die Arbeits- und Berufswelt unter Vermittlung einer fundierten beruflichen Grundbildung. Die Arbeitslehre ist entweder Unterrichtsprinzip oder eigenes Unterrichtsfach (Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern) der Klassen 7 bis 9 der Hauptschule und eng verbunden mit Fächern wie Haushalts- und Wirtschaftslehre sowie technisches und textiles Werken. Sie vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten im Arbeits- und Wirtschaftsbereich und stellt eine Hilfe bei der Berufswahl sowie Vorbereitung auf das Erwerbsleben dar.
E. Dauenhauer: A. Eine didakt. Handreichung, 2 Bde. (1977-79).
Universal-Lexikon. 2012.