Ạr|beits|lo|sen|hil|fe 〈f. 19; unz.〉 staatliche Unterstützung von Arbeitslosen, die keinen Anspruch (mehr) auf Arbeitslosengeld haben
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Ạr|beits|lo|sen|hil|fe, die:
1. Organisation u. Durchführung (bes. öffentlicher) finanzieller Hilfe zur Verhütung, Überbrückung, Beendigung von Arbeitslosigkeit.
2. finanzielle Unterstützung für Erwerbslose:
einen Antrag auf A. stellen.
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Arbeitslosenhilfe,
Arbeitslosenversicherung.
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Ạr|beits|lo|sen|hil|fe, die <o. Pl.>: 1. Organisation u. Durchführung (bes. öffentlicher) finanzieller Hilfe zur Verhütung, Überbrückung, Beendigung von Arbeitslosigkeit. 2. bedürftigen Arbeitslosen, die keinen Anspruch [mehr] auf Arbeitslosengeld haben, vom Staat gewährte finanzielle Hilfe.
Universal-Lexikon. 2012.