aus||flag|gen 〈V.; hat〉
II 〈V. tr.〉
1. 〈Mar.〉 ein Schiff unter der Flagge eines anderen Landes fahren lassen (um Kosten zu sparen)
2. mit Flaggen bestecken (als Absperrung)
● ein Feld \ausflaggen
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aus|flag|gen <sw. V.; hat:
1. (Seemannsspr.) (ein Schiff) bei festlichen Anlässen über die Toppen flaggen, die Takelage mit aneinandergereihten Flaggen ausschmücken:
bei der Ausfahrt aus dem Hafen war das Schiff ausgeflaggt.
2. (Seemannsspr.) (ein Schiff) unter einer anderen nationalen Flagge fahren [lassen].
3. durch Flaggen od. Fähnchen markieren, kennzeichnen:
einen Kurs a.;
die ausgeflaggte Strecke für den Slalom.
Speditionen in Billiglohnländer a.;
Beschäftigte in Zeitarbeitsfirmen a.
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Ausflaggen,
Billigflaggen.
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aus|flag|gen <sw. V.; hat: 1. (Seemannsspr.) (ein Schiff) bei festlichen Anlässen über die Toppen flaggen, die Takelage mit aneinander gereihten Flaggen ausschmücken: bei der Ausfahrt aus dem Hafen war das Schiff ausgeflaggt. 2. (Seemannsspr.) (ein Schiff) unter einer anderen nationalen Flagge fahren [lassen]: Es wurden zu viele Schiffe ausgeflaggt oder ins Ausland verkauft (MM 4. 1. 74, 12). 3. durch Flaggen od. Fähnchen markieren, kennzeichnen: Die ... ausgeflaggte Strecke für den Riesenslalom (Olymp. Spiele 1964, 14).
Universal-Lexikon. 2012.