Au|ßen|ha|fen 〈m. 4u〉 = Reede (1)
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Außenhafen,
Vorhafen vor einem landeinwärts gelegenen Hafen, z. B. für tief gehende Seeschiffe, seewärts einer Seeschleuse gelegen.
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Au|ßen|ha|fen, der: weiter außen liegender Hafen für Schiffe mit großem Tiefgang.
Universal-Lexikon. 2012.