Bau|lei|ter 〈m. 3〉 vom Bauherrn beauftragter u. den Behörden gegenüber verantwortl. Leiter der Ausführung eines Baues
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Bau|lei|ter, der:
jmd., der vom Bauherrn mit der Ausführung des Bauvorhabens beauftragt ist.
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Bau|lei|ter, der: jmd., der vom Bauherrn mit der Ausführung des Bauvorhabens beauftragt ist.
Universal-Lexikon. 2012.