be|ạm|tet 〈Adj.〉 als Beamter fest angestellt
* * *
be|ạm|tet <Adj.> [2. Part. von veraltet beamten = mit einem Amt versehen] (Amtsspr.):
als Beamter bzw. Beamtin angestellt, tätig:
die -en und die nicht -en Mitarbeiterinnen der Behörde.
* * *
be|ạm|tet <Adj.> [2. Part. von veraltet beamten = mit einem Amt versehen] (Amtsspr.): als Beamter angestellt, tätig: die -n und die nicht -n Mitarbeiterinnen der Behörde; wenn er -er Lehrer geworden wäre (M. Walser, Pferd 42).
Universal-Lexikon. 2012.