be|họ̈rd|lich 〈Adj.〉 die Behörde betreffend, von ihr ausgehend ● eine \behördlich angeordnete Maßnahme
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be|hörd|lich <Adj.>:
amtlich, die Behörde[n] betreffend, vonseiten der Behörde[n]:
auf -e Anordnung;
b. genehmigt.
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be|hörd|lich <Adj.>: amtlich, die Behörde[n] betreffend, vonseiten der Behörde[n]: auf -e Anordnung; -e Verstöße gegen die bürgerlichen Rechte; b. genehmigt.
Universal-Lexikon. 2012.