be|họ̈rd|li|cher|seits 〈Adv.〉 von der, durch die Behörde ● diese Maßnahme wurde \behördlicherseits angeordnet
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vonseiten der Behörde, von der Behörde aus:
die Veranstaltung ist b. verboten worden.
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be|hörd|li|cher|seits <Adv.> [↑-seits]: vonseiten der Behörde, von der Behörde aus: b. keine Schwierigkeiten zu befürchten haben; die Veranstaltung ist b. verboten worden; Man hatte b. auch auf der Geraden für die Zuschauer diesen 50-Meter-Abstand vorgeschrieben (Frankenberg, Fahren 151).
Universal-Lexikon. 2012.