Be|triebs|ge|heim|nis 〈n. 11〉 Verfahren, Vorgang, Tatsache o. Ä., worüber der Arbeitnehmer zu schweigen verpflichtet ist
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Be|triebs|ge|heim|nis, das:
die Produktion o. Ä. betreffendes Geheimnis, das die Arbeitnehmer[innen] zu wahren verpflichtet sind:
das Rezept wird als B. gehütet.
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Betriebsgeheimnis,
Geschäftsgeheimnis.
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Be|triebs|ge|heim|nis, das: die Produktion o. Ä. betreffendes Geheimnis, das der Arbeitnehmer zu wahren verpflichtet ist: das Rezept wird als B. gehütet; bisher kann nicht bestraft werden, wer ein B. ausspioniert, es aber noch nicht weitergegeben oder zu seinen Gunsten ausgenutzt hat (MM 28. 2. 86, 5).
Universal-Lexikon. 2012.