Bie|ge|fes|tig|keit 〈f. 20; unz.〉 Widerstandsfähigkeit (eines Werkstoffes) bei Beanspruchung auf Biegung
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Bie|ge|fes|tig|keit, die:
Widerstandsfähigkeit eines Materials, Werkstoffs beim Biegen.
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Biegefestigkeit,
die als Quotient σbB = Mb max/ Wb aus dem im Biegeversuch ermittelten maximalen Biegemoment Mb max beim Bruch der Probe und deren axialem Widerstandsmoment Wb gegebene Biegespannung. Als Biegedruckfestigkeit beziehungsweise Biegezugfestigkeit bezeichnet man diejenige Biegespannung, die in einem biegebeanspruchten Bauteil in der Druckzone oder in der Zugzone die ersten Risse entstehen lässt.
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Bie|ge|fes|tig|keit, die: Widerstandsfähigkeit eines Materials, Werkstoffs beim Biegen: Der Unterfahrschutz muss die B. eines Stahlträgers besitzen, dessen Querschnitt ein Widerstandsmoment gegen Biegung von 20 cm3 aufweist (Straßenverkehrsrecht, StVZO, 153).
Universal-Lexikon. 2012.