Enkelkind
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En|kel ['ɛŋkl̩], der; -s, -, En|ke|lin ['ɛŋkəlɪn], die; -, -nen:Kind des Sohnes oder der Tochter:
die Großmutter liest dem Enkel ein Märchen vor; der Großvater geht mit seiner Enkelin spazieren.
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Ẹn|kel1 〈m. 5〉
1. Sohn des Sohnes od. der Tochter; Sy Enkelsohn
2. die \Enkel die Nachwelt, die Nachkommen
● das werden vielleicht unsere \Enkel noch erleben; davon werden unsere \Enkel noch sprechen [<spätahd. eninchili, Verkleinerungsform zu ahd. ano „Ahn“; eigtl. „der wiedergekommene Ahn“]
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Ẹn|kel2 〈m. 5〉 Fußknöchel [<ahd. enchil, anchal, enchila, anchala, anckla; zu ahd. encha „Schenkel, Schienbein, Knöchel“ u. ancha „Gelenk“]
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1. Kind des Sohnes od. der Tochter, Kindeskind:
die Großmutter und ihre E.
2. Nachfahre, Nachkomme.
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Enkel
[spälthochdeutsch eninchili, Verkleinerungsform zu althochdeutsch ano »Ahn«, »Großvater« (da der Enkel als der wieder geborene Großvater galt)], Kindeskind.
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1Ẹn|kel, der; -s, - [mhd. enkel, ahd. enchil, anchal, zu: anka = Hinterhaupt, Glied; H. u.] (landsch.): Fußknöchel.
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2Ẹn|kel, der; -s, - [mhd. eninkel, spätahd. eninchilī, Vkl. von ↑Ahn]: 1. Kind des Sohnes od. der Tochter, Kindeskind: die Großmutter und ihre E.; Ü er wollte immer ein E. Adenauers sein (ein Politiker, der in der übernächsten Generation dessen Politik weiterführt). 2. Nachfahre, Nachkomme: davon werden unsere E. noch erzählen.
Universal-Lexikon. 2012.