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Über|griff ['y:bɐgrɪf], der; -[e]s, -e:Handlung, mit der man die Rechte, den Kompetenzbereich eines anderen verletzt, bestimmte Grenzen überschreitet:
ein feindlicher Übergriff; Übergriffe auf die Zivilbevölkerung.
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Über|griff 〈m. 1〉
1. unberechtigte Einmischung
2. Missbrauch
● sich \Übergriffe erlauben
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Über|griff, der; -[e]s, -e:
unrechtmäßiger Eingriff in die Angelegenheiten, den Bereich o. Ä. eines anderen:
ein feindlicher, militärischer Ü.;
-e des Staates.
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Universal-Lexikon. 2012.