Da|tums|gren|ze 〈f. 19〉 180. geograf. Längengrad, bei dessen Überschreiten von Westen nach Osten derselbe Tag doppelt gezählt u. in umgekehrter Richtung ein Tag übersprungen wird
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Da|tums|gren|ze, die:
ungefähr dem 180. Längengrad folgende Linie, bei deren Überschreitung ein Unterschied in der Datumsangabe von einem Tag auftritt.
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Datumsgrenze,
eine 1845 vereinbarte Grenzlinie, die ungefähr mit dem 180. Längengrad zusammenfällt. Bei ihrem Überschreiten von West nach Ost gilt das gleiche Datum zwei Tage lang, bei umgekehrter Reiserichtung wird ein Tag übersprungen.
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Da|tums|gren|ze, die: ungefähr dem 180. Längengrad folgende Linie, bei deren Überschreitung ein Unterschied in der Datumsangabe von einem Tag auftritt.
Universal-Lexikon. 2012.